Meine Ausschüsse

Der Deutsche Bundestag ist ein Arbeitsparlament. Darunter werden solche Parlamente verstanden, in der die Bearbeitung von Gesetzesvorlagen überwiegend in den jeweiligen Fachausschüssen und Fraktionen stattfindet, wo diese einzeln und im Detail durchgearbeitet werden. Die Debatten im Plenum dienen hier dagegen im Wesentlichen der Information und dem Austausch von Argumenten vor der Öffentlichkeit. Daher sind bei den meisten Plenardebatten auch "lediglich" die Fachpolitikern anwesend, die in dem jeweiligen Thema arbeiten oder an der Erarbeitung des Gesetzesentwurfes beteiligt werden.

In den Ausschüssen werden die Fragestellungen zumeist weniger offensiv und öffentlichkeitswirksam, sondern vielmehr konstruktiv und parteiübergreifend kritisch erörtert. Im Deutschen Bundestag spielt daher die wesentliche politische Musik in den einzelnen Ausschüssen.

Im Auswärtigen Ausschuss arbeite ich als ordentliches Mitglied mit. Dieser ist ein von unserer Verfassung privilegierter Ausschuss. Er gehört zu den vier Ausschüssen, die das Grundgesetz fest vorschreibt und die von jedem neu gewählten Bundestag zwingend gebildet werden müssen. Als klassischer politischer Ausschuss begleitet der Auswärtige Ausschuss die auswärtige Regierungspolitik vor allem im Vorfeld wichtiger außen- und sicherheitspolitischer Entscheidungen.
Grundsätzlich arbeitet er hinter verschlossenen Türen, da die hier zu beratenden Themen hochsensibel sind. So beraten wir hier unter anderem federführend, ob die Bundesregierung deutsche Soldaten zu Auslandseinsätzen entsenden darf.

Im
Unterausschuss für Zivile Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und vernetztes Handeln wirke ich als Mitglied und Stellvertretender Vorsitzender. Unserer Überzeugung nach kann Prävention, Bewältigung und Nachsorge von Konflikten unter den heutigen Bedingungen nur funktionieren, wenn militärische und zivile Maßnahmen in einem umfassenden Konzept miteinander vernetzt werden.
Der in der vergangenen Legislaturperiode erstmalig eingesetzte Unterausschuss des Auswärtigen Ausschusses wird weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Integration des Themas in die parlamentarische Arbeit leisten und mit Expertenanhörungen und fortlaufenden Unterrichtungen durch nationale, europäische und internationale Institutionen die zivile Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und vernetztes Handeln in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung Rücken.

Als ordentliches Mitglied im Petitionsausschuss erfahre ich aus erster Hand, wie sich Gesetze auf unsere Bürger auswirken. Denn Schreiben mit einer Bitte oder Beschwerde an den Bundestag landen bei unserem Ausschuss, der die Petitionen prüft und berät.
Damit dient der Ausschuss quasi als Seismograf, der die Stimmung der Bevölkerung aufzeichnet. Ob die Gesetze das beabsichtigte Ziel erreichen oder zu neuen Problemen führen und daher noch einmal kritisch überprüft werden sollten, oder ob der Bundestag in einem bestimmten Anliegen aktiv werden soll, das wissen seine Mitglieder am besten darzulegen.

Darüber hinaus bin ich stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Die im Grundgesetz vorgesehene Mitwirkung des Deutschen Bundestages in Angelegenheiten der EU ist Sache des ganzen Parlamentes. Innerhalb des Bundestages trägt dieser Ausschuss eine besondere Verantwortung für die parlamentarische Mitwirkung und Kontrolle der Europapolitik. Das bestimmt die Schwerpunkte seiner Tätigkeit, zeigt sich aber auch in seinen Befugnissen und seiner Zusammensetzung. Neben den Abgeordneten des Bundestages haben hier auch 15 Kollegen des Europäischen Parlaments Rederecht.

Weitere Informationen zu meinen Ausschüssen finden Sie auf den Seiten des Deutschen Bundestages:
>
Auswärtiger Ausschuss
>
Petitionsausschuss
>
Unterausschuss für Zivile Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und vernetztes Handeln
>
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union





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