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04.07.2014, 16:00 Uhr | Michael Vietz MdB
Bürgerinteressen bei der SuedLink-Planung wahren
Resolution der Bundestagsabgeordneten am Trassenverlauf
Das Thema SuedLink als Teil der Energiewende beschäftigt mit den zahlreichen Fragen zum Trassenverlauf nicht nur zahlreiche Bürgerinnen und Bürger am Verlauf der derzeitig diskutierten Vorzugstrasse, sondern auch die dazugehörigen Vertreter/innen der Wahlkreise in Berlin.

Im Verlauf dieser Woche erfolgte erneut - wie regelmäßig - ein Gespräch zahlreicher Abgeordneter mit Vertretern der Bundesnetzagentur und der Firma TenneT. Im Nachgang dieses Gesprächs einigten sich die teilnehmenden Abgeordneten, darunter selbstverständlich auch ich, auf die im Folgenden verfasste Resolution. 

Unser erklärtes Ziel bleibt es, die Interessen der Einwohner unserer Wahlkreise im Rahmen dieser Diskussion bestmöglich zu wahren.

Michael Vietz MdB
Die Umstellung von einer konventionellen zu einer regenerativen Energieerzeugung hat sich vor dem Hintergrund der Ausbauziele und den Beschlüssen zum Ausstieg aus der Kernenergie in den letzten Jahren deutlich beschleunigt. Der Zubau, insbesondere im Bereich Windenergie, findet verstärkt im Norden Deutschlands statt, während der Stromersatzbedarf nach dem Abschalten der Kernkraftwerke im Süden und Südwesten unseres Landes am größten ist. Aber auch die Volatilität der Erneuerbaren und die Einbindung in ein europäisches Stromnetz machen Stromnetzverstärkung und –ausbau in Deutschland notwendig.
 
Im Rahmen der Planungen zur Umsetzung des Projektes SuedLink (Vorhaben Nr. 3 Brunsbüttel-Großgartach und Vorhaben Nr. 4 Wilster-Grafenrheinfeld des Bundesbedarfsplangesetzes) ist es den Wahlkreisabgeordneten der betroffenen Regionen wichtig, dass die Interessen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger in besonderer Weise gewahrt werden. Ausgehend von den am 1. Juli 2014 in einem Gespräch mit der Bundesnetzagentur und TenneT erhaltenen Informationen sind sich die unterzeichnenden Abgeordneten des Deutschen Bundestages einig, dass
 
1. Ein Kommunikationsnetzwerk zwischen Bundesnetzagentur, TenneT (TransnetBW), Bürgerinitiativen, Kommunen und politischen Verantwortungsträgern aufgebaut werden muss.
Es wird angeregt während der Planungs- und Umsetzungsphase begleitend regionale „Runde Tische“ zu initiieren. Die Bundesnetzagentur ist weiterhin aufgefordert, durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit die Bevölkerung über die Notwendigkeit der Trasse offen und verständlich zu informieren und diese mit fundierten Argumenten zu belegen.
 
2. Alle Planungsschritte mit der höchstmöglichen Transparenz gegenüber allen Beteiligten erfolgen.
Insbesondere sind bei der Trassenplanung die Bevölkerung und Verantwortungsträger eng einzubinden. Dabei ist den Beteiligten detailliert offen zu legen, welche Gründe für die Auswahl der Vorzugstrasse ausschlaggebend waren. Vorzugs- und Alternativtrassen sind in einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren abzuwägen.
 
3. Gesundheitliche Bedenken der Bevölkerung ernst genommen werden und das Minimierungsgebot der 26. BImschV bereits bei der Bundesfachplanung konsequent umgesetzt wird.
Die Bundesregierung und die Bundesländer sind aufgefordert, die Arbeiten zur Umsetzung der Verwaltungsvorschrift zu § 4 Abs. 2 der 26. BImschV zügig fortzusetzen und dabei die Abgeordneten des Bundestages in geeigneter Weise einzubinden.
 
4. Der Einsatz von Erdkabeln im Rahmen der gesetzlichen Regelungen in Abstimmung mit den Bürgerinnen und Bürgern vorbehaltlos zu prüfen ist.
Es ist zu prüfen, ob die derzeitigen gesetzlichen Vorgaben überall dort eine Erdverkabelung ermöglichen, wo auf diesem Wege eine erhebliche Entlastung zu erreichen wäre. Bei der Abwägung einer Erdverkabelung sind alle relevanten Schutzgüter zu berücksichtigen. Hierzu gehört auch die landwirtschaftliche Nutzung.
 
5. Bei der Abwägung zwischen Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie des Gesundheitsschutzes den Interessen der Bürgerinnen und Bürger ein besonders Gewicht zukommt.
Für den Fall, dass sich in den kommenden Monaten herausstellt, dass die gesetzlichen Grundlagen in Hinblick auf Transparenz, Erdverkabelung und dem Verhältnis Bundesfachplanung-Planfeststellungsverfahren nicht ausreichend sind, werden wir uns für eine gesetzliche Änderung einsetzen.
 
Berlin, den 04.07.2014
 
gez. Dorothee Bär MdB, Parl. Staatssekretärin (Verkehr und digitale Infrastruktur)
gez. Dirk Becker MdB
gez. Ute Bertram MdB
gez. Cajus Caesar MdB
gez. Sabine Dittmar MdB
gez. Dr. Maria Flachsbarth MdB
gez. Christian Haase MdB
gez. Helmut Heiderich MdB
gez. Hendrik Hoppenstedt MdB
gez. Christina Jantz MdB
gez. Lars Klingbeil MdB
gez. Gabriele Lösekrug-Möller MdB, Parl. Staatssekretärin (Arbeit und Soziales)
gez. Kirsten Lühmann MdB
gez. Caren Marks MdB, Parl. Staatssekretärin (Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
gez. Andreas Mattfeld MdB
gez. Matthias Miersch MdB
gez. Dr. Ernst Dieter Rossmann MdB
gez. Thomas Viesehon MdB
gez. Michael Vietz MdB
gez. Dr. Anja Weisgerber MdB
gez. Bernd Westphal MdB
gez. Heinrich Zertik MdB
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