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30.06.2017, 09:30 Uhr | Michael Vietz MdB
Gleichstellung der Ehe
Wie in der Protokollierung der heutigen Abstimmung unschwer zu finden ist, habe ich in der Frage der Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Zivilehe mit JA gestimmt.

Trotzdem bin ich der Ansicht, dass dieses Thema und die Mitnahme unserer - an vielen Stellen noch skeptischen - Bevölkerung eine breitere Debatte verdient hätte. Zudem teile ich die Auffassung vieler Kollegen, dass hier eine Änderung des Grundgesetzes - unter Betrachtung der bisherigen höchstrichterlichen Rechtssprechung - dringend geboten gewesen wäre. Ich gehe davon aus, dass diese verfassungsrechtliche Prüfung nun leider erst im Nachgang erfolgt.
Michael Vietz MdB
Letztendlich geht es zwar "nur" noch um einige Details des Adoptionsrechts und den Namen der Verbindung zweier gleichgeschlechtlicher Partner/innen, aber trotzdem konnte man in den letzten Tagen eine hoch emotionale Debatte dazu verfolgen. Es lässt viele Menschen ganz offensichtlich nicht kalt, weder im positiven noch negativen.

Bei einer Stimmungsabfrage auf meiner Facebook-Seite konnte man den Eindruck bekommen, als wären gute 95% unserer Bürgerinnen und Bürger für die Gleichstellung. Beim Betrachten meines E-Mail-Eingangs und der bei mir eintreffenden Anrufe, hätte man den absolut gegenläufigen Eindruck bekommen können. Fakt ist: das Thema bewegt die Menschen - und daher wäre mehr Raum in der parlamentarischen Debatte dringend geboten gewesen.

Hier nun meine persönliche Erklärung zur heutigen Abstimmung:

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Persönliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts – Drucksache 18/6665 –

Ich habe dem „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ trotz eines kritikwürdigen Verfahrens und aus meiner Sicht noch offener rechtlicher Fragen zugestimmt.

Das völlig überstürzte Verfahren ist einer tiefgehenden Gewissensprüfung nicht würdig und wird der Sache auch inhaltlich nicht gerecht Dieses Thema hätte eine große und mehrstufige parlamentarische Debatte verdient – so wie wir es in der Vergangenheit bei großen ethischen, unsere Bevölkerung tief bewegenden Sachverhalten getan haben.


Es geht dabei zunächst um die endgültige begriffliche und rechtliche Gleichstellung der bisherigen eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der staatlichen Zivilehe.

Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes umfasst der Schutzbereich nach Art. 6 Abs. 1 GG die „auf Dauer angelegte, in der rechtlich vorgesehenen Form geschlossene, grundsätzlich unauflösliche Lebensgemeinschaft von Mann und Frau.“ Es stellte darüber hinaus auch fest: „Der besondere Schutz der Ehe in Art. 6 Abs. 1 GG hindert den Gesetzgeber nicht, für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich oder nahe kommen.“

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften kommen also nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts der Ehe maximal gleich, sind also nach der Meinung unserer höchsten Richter keine Ehe. Deshalb wäre es meines Erachtens geboten gewesen, das Grundgesetz den Intentionen dieses Gesetzes anzupassen.


Die Ausdehnung des zivilrechtlichen Instituts und Begriffs der Ehe auf gleichgeschlechtliche Paare ist aus staatlicher Sicht ohne Bedenken.
Die kirchliche Trauung und die sakrale Ehe sind hiervon nicht betroffen. Diese unterliegen selbstverständlich weiterhin dem jeweiligen Kirchenrecht. Die Trennung von Staat und Kirche bedeutet auch, dies weiterhin zu respektieren.

Durch die Ausdehnung des Instituts der Ehe auf Personen gleichen Geschlechts wird keine bestehende oder zukünftige Ehe rechtlich oder moralisch schlechter gestellt. Sie werden weder infrage gestellt noch entwertet. Familien mit Kindern – und hier gibt es eine Vielzahl von Modellen  – werden auch weiterhin als Kern unserer Gesellschaft besonders geschützt und gefördert. Dafür stehen sowohl ich als auch meine Partei.


Die größte inhaltliche Konsequenz dieses Gesetzentwurfs ist die Gleichstellung von Ehen von Personen gleichen Geschlechts mit solchen von Personen unterschiedlichen Geschlechts im Adoptionsrecht. Durch diese Angleichung des Adoptionsrechts wird die Rechtsposition heterosexuelle Paare nicht beeinträchtigt, sondern zusätzlich eine neue Rechtsposition für homosexuelle Paare aufgebaut.


Entscheidender Aspekt im Adoptionsrecht ist und bleibt das Wohl des Kindes. Auch weiterhin wird in jedem einzelnen Fall das zuständige Jugendamt entscheiden, ob die Adoption eines Kindes durch ein Paar im Wohl des Kindes liegt oder nicht.


Es wird die Auffassung vertreten, dass eine Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare per se nicht dem Kindeswohl diene. Dies ist bisher wissenschaftlich noch nicht fundiert belegt oder widerlegt worden. Stattdessen sagt die praktische Erfahrung, dass heterosexuelle Paare bei der Erziehung ebenso versagen wie homosexuelle Paare brillieren können - und umgekehrt.


Die Entscheidung für eine Ehe ist immer eine Entscheidung für ein zutiefst wertkonservatives Lebensmodell. Die Ehepartner versprechen einander, „in guten und in schlechten Zeiten“ Verantwortung für einander zu übernehmen. Dem gebührt Respekt und Zustimmung.


Demokratie bedeutet den Wettstreit von Ideen, Konzepten und Argumenten. Das bedingt auch den Respekt vor abweichenden Positionen und Meinungen. Dementsprechend respektiere ich sowohl diejenigen, die aus religiösen oder anderen Gründen gegen eine Öffnung der Zivilehe stimmen, ebenso wie diejenigen, die dies anders sehen.


Klare Meinungen dürfen nicht dazu führen, den Respekt unter Demokraten und vor unterschiedlichen Überzeugungen zu verlieren. Nicht nur verbale Abrüstung, auch mehr entspanntes Selbstbewusstsein sind gefordert. Missionare mit einem einfachen schwarz-weiß-Denken nutzen keiner Diskussion und schon gar nicht einer auf Interessenausgleich angelegten freiheitlichen und vielfältigen Demokratie.

Schon Friedrich der Große sagte, dass jeder nach seiner Façon selig werden solle. Dies bedingt gerade auch, dass man diejenigen akzeptiert und respektiert, die sich für eine andere Façon entscheiden als man selbst.
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Kommentare
01.07.2017
Zivilehe
von Michael Vietz MdB
Nur eine kurze Anmerkung, wobei ich mich sonst nicht in Kommentare einmische...r
Meine rechtlichen Bedenken bezüglich der m.E. notwendigen Regelung im Grundgesetz, haben keinen Einfluss auf meine Entscheidung in der Sache.r
Wenn zwei Menschen sich entscheiden, "in guten wie in schlechten Zeiten" füreinander einzustehen, verantwortung zu übernehmen, Rechte und Pflichten zu teilen, "bis dass der Tod uns scheidet", dann kann und darf man das auch Ehe nennen.r
Auch als überzeugter und gläubiger Katholik bin ich mit mir und meiner Entscheidung, sowie mit meinem Glauben. absolut im Reinen.
 
01.07.2017
Homo-Ehe
von Meier
Sind schwer enttäuscht von "christlichem" Ja. Zwei Wähler weniger.
 
01.07.2017
ehe für Alle
von Jürgen Grohne
Sehr geehrter Herr Vietz, gerade weil Sie so viele ungeklärte Fragen zur Ehe für Alle haben (siehe Ihre Erklärung) hätte ich mir gewünscht, dass Sie nicht mit Ja gestimmt hätten. Als Ihr Wähler bin ich schon etwas enttäuscht. Der Gesetzentwurf hätte ausführlich und auch in der Gesellschaft besprochen werden müssen.
 

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