Neuigkeiten

08.03.2017, 16:14 Uhr | Büro Michael Vietz: Dr. Karsten Hecht
Unsere Demokratie muss den Wahlkampf um das türkische Verfassungsreferendum aushalten – und wird dies auch schaffen!
Michael Vietz: „Wir können und wollen nicht alles verbieten, was uns nicht gefällt – das ist Freiheit!“
Gerade in Anbetracht der beleidigenden Äußerungen des türkischen Präsidenten und einiger Regierungsmitglieder fragen sich viele, wie wir mit diesen Äußerungen und dem Wahlkampf türkischer Minister in Deutschland umgehen sollen.
Gegenüber den indiskutablen Äußerungen aus der Türkei sollten wir bei aller Empörung mit gelassener Souveränität reagieren. Ansonsten geraten wir zu schnell in eine Spirale der Eskalation, die leicht unbeherrschbar wird. 
 
Trotzdem machen wir deutlich, was wir für richtig und falsch halten. Innenpolitische Auseinandersetzungen eines anderes Landes, egal welches, wollen wir nicht auf deutschen Plätzen und Straßen. Wir können und wollen nicht alles verbieten, was uns nicht gefällt – das ist Freiheit!
Michael Vietz MdB
Das Vorgehen des türkischen Präsidenten und der türkischen Regierung nach dem gescheiterten Putsch zeigt eine erschreckende Geringschätzung von bürgerlicher Freiheit, Rechtsstaat und Demokratie, die mit unserem Verständnis nichts zu tun haben.
 
Dies zeigt beispielhaft der Fall des deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel. Dieser hat sich der türkischen Justiz und ihren Ermittlungen aus freien Stücken gestellt. Schon deshalb ist es völlig unverhältnismäßig, ihn in U-Haft zu nehmen. 14 Tage nutzloser Polizeigewahrsam ohne jede Vernehmung, jetzt auf unbestimmte Zeit Untersuchungshaft. Aus unserer Sicht ist das ein völlig willkürliches und falsches Vorgehen gegenüber jemandem, der lediglich seine Aufgabe als Journalist ausgeübt hat. Wer so etwas tut, zeigt, dass sein Verständnis vermeintlicher Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit weit von den europäischen Werten entfernt ist.
 
Eines ist klar. Mit dem derzeitigen Vorgehen, dem Umbau der Republik Türkei, entfernt sich das Land immer mehr von einer Beitrittsperspektive zur Europäischen Union. Der türkische Wahlkampf auf deutschem Boden und die dabei hochbrandenden Emotionen bei Deutschen und Deutsch-Türken sorgen dabei noch für eine Verstärkung der Ablehnung eines Beitritts.
 
Die für viele naheliegende und einfache Lösung ist das Verbot solcher Auftritte bis hin zu generellen Einreiseverboten. Denjenigen, die daheim für Autokratie und Einschränkung von Rechtsstaat und Meinungsfreiheit eintreten, sollte man keine Plattform geben. 
 
Grundsätzlich ist das Versammlungsrecht ein Recht, das in der Verfassung den deutschen Staatsbürgern gegeben ist. Vor dem Hintergrund der Werteordnung des Grundgesetzes genießen ausländische Staatsbürger ebenfalls weitgehende Rechte. Die Grenzen werden in § 47 Aufenthaltsgesetz aufgezeigt, der allerdings nicht für Diplomaten und ihnen gleichgestellte Personen gilt. 
 
Auch wenn ich inhaltlich sehr gut auf die Redebeiträge und Einlassungen vieler türkischer Wahlkämpfer in Deutschland – derzeit insbesondere die des Präsidenten Erdogan – verzichten kann, so gehört es eben zu den Grundprinzipien einer freiheitlichen Gesellschaft, dass man nicht alles verbieten sollte, was einem nicht gefällt. 
 
Unsere eigenen Werte müssen wir gerade hier hochhalten. Freiheit bedeutet eben auch, dass auch unsägliche Auffassungen innerhalb weit gefasster Grenzen vertreten werden dürfen! Das sehen wir auch bei vielen populistischen Beiträgen der aktuellen deutschen Innenpolitik. Nichtsdestotrotz gilt diese Meinungsfreiheit auch für diejenigen, die gegen solche Auftritte protestieren oder gegen Äußerungen klare Stellung beziehen. Wer austeilt, der muss auch einstecken können.
 
Wir sind ein starker, selbstbewusster, demokratischer und liberaler Rechtsstaat, der stolz zu seinen Prinzipien zur Versammlungs-, Meinungs- und Pressefreiheit steht. 
 
„Deshalb sind auch Auftritte türkischer Regierungsmitglieder in Deutschland innerhalb des Rechts und der Gesetze, die bei uns gelten, möglich, soweit sie ordnungsgemäß, rechtzeitig und mit offenem Visier angekündigt und genehmigt sind“, sagt die Kanzlerin und hat völlig Recht damit. 
 
Dort, wo aufgrund von Regelverletzungen der Anmelder eine sichere und friedliche Versammlung nicht möglich ist, handelt der Staat – wie die Beispiele Gaggenau und Hamburg zeigen – im Rahmen der geltenden Gesetze und verbietet die Veranstaltung. Da geht es um die Sicherheit der Teilnehmer – und zwar ohne Ansehen von Person und Nationalität!
 
Es ist sehr bedauerlich, dass Autokraten und deren Anhänger dies nicht verstehen wollen und die neutrale Anwendung deutscher Gesetze durch die zuständigen Stellen diffamieren. Aber auch hier gilt, dass Souveränität, Gelassenheit und das Vertrauen auf unseren Rechtsstaat die richtige Antwort ist. Dabei kann ich verstehen, ein entschiedeneres Vorgehen gefordert wird. Jedoch ist ein blindes und wütendes Vorantreiben zwischenstaatlicher Eskalation noch nie in der Geschichte eine gute Antwort gewesen.
 
Grundsätzlich ist jedes ausländische Staats- oder Regierungsoberhaupt bzw. Regierungs- und Parlamentsmitglied in unserem Land zu Gesprächen und Austausch mit unseren Bürgerinnen und Bürgern willkommen. Allerdings haben deren innenpolitischen Auseinandersetzungen hier nichts zu suchen.
 
Kommentar schreiben

Diese Seite in einem sozialen Netzwerk veröffentlichen:

  • Twitter
  • Facebook
  • MySpace
  • deli.cio.us
  • Digg
  • Folkd
  • Google Bookmarks
  • Yahoo! Bookmarks
  • Windows Live
  • Yigg
  • Linkarena
  • Mister Wong
  • Newsvine
  • reddit
  • StumbleUpon