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Heute nahm Michael Vietz in seiner Funktion als Mitglied des Petitionsausschusses an der öffentlichen Beratung des Petitionsausschusses im Deutschen Bundestag teil. In der mehrstündigen Sitzung stellten drei Petentinnen und Petenten den Bundestagsabgeordneten ihre Petitionen vor, die im Vorfeld breite öffentliche Aufmerksamkeit gewonnen hatten. Im Anschluss konnten sich die Abgeordneten sowohl bei den Petentinnen und Petenten als auch bei Vertretern der Bundesregierung weitergehend über die behandelten Themen informieren.
In den regelmäßig stattfindenden öffentlichen Beratungen wird die Funktion des Petitionsausschusses als Seismograf für die Stimmung in der Bevölkerung in besonderem Maße deutlich. Öffentlich vorgestellt können die Petentinnen und Petenten für ihre Anliegen eintreten, über die zuvor tausendfach auf der Website des Petitionsausschusses abgestimmt und diskutiert wurde. Neben einer Teilnahme an den Sitzungen können sich Interessierte die Anhörung auch via Livestream oder im Nachhinein auf der Webseite des Petitionsausschusses als Video ansehen (http://www.bundestag.de/petition).
Der Petitionsausschuss ist einer der ständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestags, dessen Gründung direkt auf das Grundgesetz zurück geht (Artikel 17 GG). In diesem werden Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern in Form von Petitionen mit Bitten, Anregungen oder Kritik geprüft und beraten. Somit ist der Petitionsausschuss einer der Ausschüsse mit besonderer Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern Deutschlands.
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