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10.09.2015, 10:00 Uhr | Michael Vietz MdB
Religions- und Glaubensfreiheit ist Menschenrecht
Unterstützung des Aufrufs des Europäischen Parlaments
Die Freiheit von Religion und Glauben ist ein universelles Menschenrecht. Obwohl die Menschenrechte von den Staaten dieser Welt anerkannt sind, kommt es dennoch in einigen Gebieten dieser Welt zu massiver Religionsverfolgung. Gut drei Viertel der Weltbevölkerung lebt in Ländern, in denen die freie Religionsausübung gefährdet ist - dies trifft alle Religionsgemeinschaften gleichermaßen.

Aus diesem Grund habe ich mich gemeinsam mit zahlreichen Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU einem Aufruf aus den Reihen des Europäischen Parlaments angeschlossen, in dem dieses wichtige Thema angegangen wird.
Die Unterstützer des Aufrufs der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Aus den Reihen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützen 60 Abgeordnete diesen internationalen Aufruf zum aktiven Handeln gegen die weltweite Verfolgung religiöser Minderheiten. Damit haben wir uns einem offenen Brief von über 100 Europaabgeordneten angeschlossen, mit dem diese den Schutz der Religions- und Glaubensfreiheit als Menschenrecht und den Schutz religiöser Minderheiten fordern.
 
Wir erfahren von immer mehr Menschen überall auf der Welt, die ihres Glaubens wegen verfolgt oder unterdrückt werden. Die Flüchtlinge, die vor dem Terror des Islamischen Staates in Syrien und Irak bei uns in Europa Schutz suchen, sind nur die derzeit sichtbare Spitze aller religiös Verfolgten und Unterdrückten. Egal ob Christen, Moslems, Juden oder eine der anderen zahlreichen Glaubensgemeinschaften, alle werden irgendwo in der Welt in zahlreichen Staaten verfolgt. Das Recht auf freie Religionsausübung ist kein zweitrangiges Recht, auf das man im Zweifel auch mal verzichten könnte. Es ist ein zentrales Menschenrecht, das vielfach das Potential hat, für Frieden und Versöhnung zu sorgen.
 
Das Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit - inklusive des Rechts auf Nicht-Glauben - muß dabei auch in zwischenstaatlichen Verträgen, Verhandlungen, sowie in offiziellen und inoffiziellen Begegnungen angesprochen werden. Schweigen darf keine Alternative sein, egal wie schwierig es jeweils sein mag.
 
In der CDU/CSU-Fraktion hat sich hier vor allem der Stephanus-Kreis, benannt nach dem ersten christlichen Märtyrer, dieses Themas angenommen. Dieser ist ein überkonfessionelles Gesprächsforum, das für Toleranz und Religionsfreiheit eintritt und sich um die Situation verfolgter Christen in aller Welt kümmert.
 
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