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Politiker der Bundestagsfraktion unterstützen das von Bund und Ländern ausgehandelte Flüchtlingspaket. Der Bund stellt darin den Kommunen nicht nur weiteres Geld für die Betreuung von Flüchtlingen bereit, er favorisiert schnelle Asylverfahren und nimmt Asylanreize.
Über die nötigen Gesetzesänderungen soll der Bundestag in der kommenden Woche beraten. Die Änderungen sollen dann ab dem 1. November in Kraft treten. Thomas Strobl, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, bezeichnet die Einigung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder als gewaltigen Schritt in die richtige Richtung. „Die Herausforderungen für Deutschland und Europa erfordern beherzte Maßnahmen zum Wohl unseres Landes.“ Auch der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Mayer, sieht in den vereinbarten Maßnahmen eine richtige Reaktion auf die dramatisch steigenden Flüchtlingszahlen. „Im Vordergrund muss jetzt die zügige legislative und verwaltungsmäßige Umsetzung der Beschlüsse stehen“, so Mayer.
Asylverfahren straffen
Ein wichtiger Punkt für die Unionsfraktion und Innenpolitiker Thomas Strobl war dabei von Anfang an die Einstufung von Albanien, Montenegro und dem Kosovo als sichere Herkunftsstaaten. Strobl: „Mit der Stärkung des Mechanismus der sicheren Herkunftsstaaten und der Erweiterung der Liste auf alle Staaten des Westbalkans werden die Asylverfahren erheblich gestrafft und die Kommunen von der Unterbringung entlastet.“
In der Praxis heißt das: Wer künftig aus dem Westbalkan nach Deutschland kommt, verbleibt bis zum Abschluss seines Asylverfahrens und – gegebenenfalls - seiner Ausreise in Erstaufnahmeeinrichtungen. Das heißt außerdem aber auch: Sachleistungen statt Taschengeld. „Die Leistungskürzungen für vollziehbar Ausreisepflichtige und der Vorrang für die Gewährung von Sachmittel werden künftig Fehlanreize verhindern“, hofft Strobl. „Das Asylsystem wird zugunsten der wirklich Schutzbedürftigen neu ausgerichtet.“
Konsequent und zügig abschieben
So sieht das auch Innenexperte Stephan Mayer. „Wer keine Bleibeperspektive hat, muss Deutschland künftig schnell verlassen.“ Durch die finanzielle Entlastung würden Länder und Kommunen in die Lage versetzt, ihre Aufgaben besser zu erfüllen. Mayer fordert in diesem Zusammenhang auch: „Die vereinbarten Beschleunigungen im Asylverfahren müssen nun durch konsequente Abschiebungen der abgelehnten Asylbewerber durch die Länder durchgesetzt werden.“
Kommunen entlasten
Letztendlich sollen die beschlossenen Maßnahmen die Kommunen finanziell massiv entlasten und ihnen die größtmögliche Unterstützung bei der Unterbringung, Aufnahme und Integration von Flüchtlingen geben. „Das ist ein wichtiges Signal zur Stärkung der kommunalen Flüchtlingsarbeit“, sagt Ingbert Liebing, kommunalpolitischer Sprecher. Für ihn ist jetzt entscheidend, dass die Länder sich als verlässliche Partner erweisen und die Bundesmittel auch dort in den Kommunen ankommen, wo die Flüchtlinge untergebracht sind und betreut werden.
Fluchtursachen bekämpfen
Deutschland steht durch die Flüchtlingskrise vor immensen Herausforderungen. Darauf hatte auch Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung zum Flüchtlingsgipfel der Staats- und Regierungschefs der EU hingewiesen. Ziel der Unionsfraktion ist es, nun auch mit den Mitteln der Außen-, Entwicklungs-, und Sicherheitspolitik der Europäischen Union die Fluchtursachen anzugehen.
Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge
Bestandteil des zwischen Bund und Ländern ausgehandelten Paketes zur Flüchtlingsproblematik sind auch Beschlüsse für Kinder und Familien.
So wird die Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen künftig auf mehrere Schultern verteilt: Die Länder werden verpflichtet, diese Jugendlichen mit den Maßnahmen der Jugendhilfe zu betreuen. Der Bund leistet dazu eine finanzielle Unterstützung von 350 Millionen Euro jährlich.
„Über den entsprechenden Gesetzentwurf beraten wir bereits heute in erster Lesung im Deutschen Bundestag“, sagt Fraktionsvize Nadine Schön. Sie stellt auch klar, dass entgegen der Aussagen von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig schon heute alle Flüchtlingskinder und -jugendliche unter 18 Jahren von der Jugendhilfe in Deutschland erfasst seien. „Die Kommunen erbringen hier eine große Leistung. Das Gesetz schafft in diesem Zusammenhang keine neuen Ansprüche“, weist Nadine Schön Einwände des Bundesfamilienministeriums zurück.
Hier die Punkte des Flüchtlingspaketes im Einzelnen:
Finanzmittel
Länder und Kommunen bekommen mehr Geld vom Bund zur Versorgung der Flüchtlinge. Insgesamt im kommenden Jahr über vier Milliarden Euro zusätzlich. Kern ist eine neu eingeführte Pauschale von 670 Euro, die der Bund pro Monat und pro Flüchtling den Ländern zahlt. Für 2016 bekommen die Länder dafür eine Abschlagszahlung von 2,68 Milliarden Euro. Hinzu kommen weitere Zahlungen - unter anderem für minderjährige Flüchtlinge, die ohne ihre Eltern nach Deutschland fliehen. Außerdem stellt der Bund den Ländern zusätzlich 500 Millionen Euro für den Wohnungsbau zur Verfügung.
Erstaufnahme
Rund 150.000 winterfeste Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen sollen zusätzlich entstehen, das hatte die Koalition Anfang September bereits vereinbart. Der Bund will Ländern und Kommunen dabei helfen. Die Einzelheiten sollen dazu im Oktober geklärt werden.
Asylanreize nehmen
Für die Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen gibt es ab 1. November 2015 Sachleistungen oder Wertgutscheine statt Taschengeld. Geld soll zudem höchstens noch einen Monat im Voraus ausgezahlt werden. Für abgelehnte Asylbewerber können Leistungen bis zum Tag der festgesetzten Ausreise auf das unabdingbar Notwendige verringert werden.
Asylanträge schneller bearbeiten
Die Asylverfahren sollen auf durchschnittlich drei Monate verkürzt werden.
Sichere Herkunftsstaaten
Albanien, Montenegro und das Kosovo werden als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Asylbewerber aus diesen Ländern bleiben bis zum Ende des Verfahrens in den Erstaufnahmeeinrichtungen.
Gesundheitskarte
Die Gesundheitskarte soll Arztbesuche und deren Abrechnung erleichtern. Die endgültige Entscheidung über die Ausgabe an Flüchtlinge liegt bei den Ländern. Die Leistungen bleiben weiter auf Akutbehandlung, zum Beispiel bei Infektionen oder bei Schmerzen, beschränkt. Unionspolitiker sehen diesen Punkt kritisch, da er möglicherweise zusätzliche Fluchtanreize schafft.
Weniger Bürokratie
Der Bund schafft den gesetzlichen Rahmen dafür, dass die Länder bei der Unterbringung von Asylbewerbern vorübergehend von Bau- und Energiesparvorschriften abweichen können. Auch Vorschriften für die ärztliche Versorgung werden gelockert: So sollen ausnahmsweise ausgebildete Ärzte unter den Flüchtlingen auch ohne deutsche Approbation andere Flüchtlinge behandeln dürfen.
Flüchtlinge mit Bleibechancen integrieren
Asylbewerber mit guten Bleibechancen können Integrations- und berufsbezogene Sprachkurse besuchen. Das Leiharbeitsverbot wird gelockert.
Legale Einwanderung
Bürger aus sicheren Herkunftsländern des Westbalkans sollen zum Arbeiten nach Deutschland kommen können, wenn sie einen Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag mit tariflicher Bindung vorweisen können.
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