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28.09.2015, 13:52 Uhr | Büro Michael Vietz MdB: Uta Wentzel
Entschädigungspraxis der Deutschen Bahn
Petitionsausschuss sieht Verbesserungspotential

Wie sich Gesetze auf den Bürger auswirken und „wo der Schuh drückt“, das erfährt der heimische Bundestagsabgeordnete Michael Vietz als Mitglied des Petitionsausschuss aus erster Hand. Denn Schreiben mit einer Bitte oder Beschwerde an den Bundestag landen beim Petitionsausschuss, der diese prüft und berät. Damit ist er ein Seismograf, der die Stimmung der Bevölkerung aufzeichnet.
„Die Themen sind sehr vielfältig und oft mitten aus dem Leben gegriffen. So auch die Petition, die sich für eine verbesserte Verspätungsentschädigungspraxis bei der Deutschen Bahn einsetzt, die wir letzte Woche diskutierten“, so der CDU-Abgeordnete.

Entschädigungspraxis der Deutschen Bahn AG im Fokus
Berlin -

In der Eingabe wird die Entschädigungspraxis der Deutschen Bahn AG bei Zugverspätungen im grenzüberschreitenden Verkehr beanstandet. „In einer ähnlichen Situation war bestimmt jeder schon einmal und hat sich darüber geärgert, einen Anschlusszug nicht zu bekommen - mit allen Konsequenzen, die dazu gehören. Hier besteht nach unserer Ansicht Klarstellungsbedarf in Bezug auf Verspätungsentschädigungen und den Durchgangskartenverkauf bei der DB AG“, erläutert der Abgeordnete, der selbst regelmäßig beruflich mit der Bahn unterwegs ist.

Einstimmig beschlossen die Abgeordneten in der letzten Sitzung, eine dahingehende Petition als Material an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zu überweisen und dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

Die Petenten kritisieren konkret, dass das Unternehmen eine Entschädigungszahlung verweigere, wenn nach geringer Verspätung eines Zuges der Anschlusszug verpasst und aufgrund dessen der Zielort mit deutlicher Verspätung erreicht wird. Nach Ansicht des Unternehmens sei aufgrund der Pünktlichkeit des Anschlusszuges insgesamt keine entschädigungsrelevante Zugverspätung im Sinne der betreffenden EU-Verordnung entstanden, heißt es in der Eingabe. Die Petenten bemängeln, dass die DB AG eine durchgängig gebuchte Verbindung mit Umsteigenotwendigkeit "künstlich" in mehrere Teilabschnitte unterteile, während es sich aus Sicht der Petenten eben gerade nicht um mehrere, voneinander unabhängige Beförderungsverträge, sondern um eine einheitliche Buchung mit dem Vertragsinhalt der Beförderung zum endgültigen Zielort handelt.

„Wir finden, dass die von der Deutschen Bahn praktizierte Wertung weder praxisnah noch verbraucherfreundlich ist". Vielmehr müsse der Empfängerhorizont entscheidend sein: "Kaufen Reisende am Schalter ein Zugticket zu einem bestimmten Zielort, müssen sie von einem Vertrag ausgehen, unabhängig von eventuellen Zwischenhalten", so Vietz.

Zwar gelangt der Ausschuss zu der Einschätzung, dass die Fahrgastrechte-Verordnung die Eisenbahnunternehmen nicht zwinge, Durchgangsfahrkarten anzubieten. Daher sei der Abschluss von Kooperationsverträgen zwischen Schienenverkehrsunternehmen zu begrüßen, die zum Angebot von Durchgangsfahrkarten führten.

„Dennoch besteht nach unserer Ansicht Klarstellungsbedarf in Bezug auf Verspätungsentschädigungen und den Durchgangskartenverkauf bei der DB AG“, stellt Michael Vietz klar. Da derzeit auf europäischer Ebene eine Richtlinie diskutiert werde, die zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums dient, erscheine die Petition geeignet, in die anstehenden Überlegungen einbezogen zu werden. „Wir haben uns daher entschieden, die Petition sowohl ans Ministerium als auch nach Brüssel weiterzuleiten“, so Vietz weiter. „Ein zusammenwachsendes Europa bedeutet auch grenzüberschreitenden Verkehr. Hier brauchen wir klare Regelungen und einen verbraucherfreundlichen Service. Dort sehen wir bei Bahnreisen noch Luft nach oben.“

Mit Sachkenntnis und dem gesunden Menschenverstand beurteilen die Mitglieder des Petitionsausschusses, ob die Gesetze das beabsichtigte Ziel erreichen oder zu neuen Problemen führen und daher noch einmal kritisch überprüft werden sollten, oder ob der Bundestag in einem bestimmten Anliegen aktiv werden soll.

Weitere Informationen zum Petitionssauschuss finden Sie auf den Seiten des Deutschen Bundestages: http://www.bundestag.de/petition.

Sie möchten selbst eine Petition einreichen? https://epetitionen.bundestag.de/ oder schriftlich: Petitionsausschuss, Platz der Republik 1 , 11011 Berlin , gerne berät Sie auch Ihr Abgeordneter Michael Vietz dazu.
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