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05.11.2015, 14:00 Uhr | CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Ein würdiges Sterben ermöglichen
Bundestag beschließt Verbesserung der Palliativ- und Hospizversorgung
Die Pflege und Versorgung todkranker Menschen soll künftig deutlich verbessert werden. Der Bundestag verabschiedete nun ein Gesetz zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sprach von einem „ganz besonderen Gesetz“.
 
Mit der Palliativmedizin könne man Menschen zwar nicht die Angst vor dem Sterben nehmen. „Aber unerträglicher Schmerz muss nicht sein. Einsamkeit in der letzten Lebensphase muss auch nicht sein.“
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für Schmerztherapie und menschliche Begleitung um ein Drittel erhöht werden. Der überwiegende Teil der 200 Millionen Euro, die pro Jahr zusätzlich zur Verfügung stehen, soll in die Finanzierung der über 200 Hospize sowie der rund 1.500 ambulanten Hospizdienste und der Palliativstationen fließen.
 
Palliativmedizin macht große Fortschritte
 
Gröhe wies darauf hin, dass die Palliativmedizin in den vergangenen Jahren große Fortschritte gemacht habe. Am wichtigsten sei jedoch: Die Medizin habe gelernt, dass sie Menschen am Ende des Lebens „am besten dienen kann, wenn sie ihre eigenen Grenzen anerkennt“. Die Bereitschaft sei gewachsen, das Unausweichliche geschehen zu lassen und gut zu begleiten.
 
Die CSU-Abgeordnete und Berichterstatterin für das Thema, Emmi Zeulner, sagte,  die Palliativmedizin sei die Antwort auf das Bedürfnis der Menschen, am Ende des Lebens selbstbestimmt zu entscheiden, wo und wie sie sterben wollten. Und man wolle „den Menschen in unserem Land ein Stück weit die Angst nehmen, dass sie in die Fänge der Apparatemedizin geraten, dass sie unnötige Schmerzen erleiden oder unzureichend versorgt werden“.
 
„Wichtiger Beitrag zur Suizidprävention“
 
Der CDU-Gesundheitspolitiker Hubert Hüppe betonte, die Palliativmedizin und die Hospizversorgung ermöglichten ein würdiges Sterben. Dies sei ein „ganz großer Schritt und auch ein wichtiger Beitrag zur Suizidprävention“. Er erinnerte daran, dass drei Viertel der Menschen zu Hause sterben wollten, dass dies aber nur 20 Prozent der Todkranken gelinge. Die Hälfte – mehr als 400.000 Menschen jährlich - verbringe ihre letzten Tage im Krankenhaus, ein Drittel im Pflegeheim.  Dies solle mit dem Gesetz besser werden. Den Menschen solle – wenn möglich – ambulant zu Hause geholfen werden. Auch Zeulner sagte, nur wenn ein flächendeckendes Angebot an Hospizen, Palliativstationen und ambulanten Teams bestehe, könnten die Menschen selbstbestimmt entscheiden, wie sie ihren Lebensabend verbringen wollten.
 
Laut Gesetz erhalten stationäre Hospize künftig 95 der zuschussfähigen Kosten von den Kassen erstattet. Bisher waren es 90 Prozent. Zugleich wird die Finanzsituation der Hospize in ländlichen Regionen verbessert. Besonders gefördert wird auch die Gründung ambulanter Palliativteams auf dem Land, denn dort gibt es noch deutlich zu wenige.
 
Bessere Beratung über Angebote
 
Krankenhäuser, die Palliativstationen betreiben, können künftig mit den Kassen eine höhere Vergütung vereinbaren. Ambulante Hospizdienste wiederum können künftig neben den Personalkosten auch Sachkosten abrechnen, etwa Fahrtkosten für ihre ehrenamtlichen Mitarbeiter. Insgesamt soll die Zusammenarbeit der Palliativteams und Hospizdienste mit Pflegeheimen und Krankenhäusern durch finanzielle Anreize verbessert werden. Mit dem Palliativgesetz wird die Sterbebegleitung außerdem Teil des gesetzlichen Versorgungsauftrags der Pflegeversicherung.
 
Das Gesetz sieht auch vor, dass sich die Menschen von ihrer Krankenkasse beraten lassen können. Denn viele wissen nicht, über welche Möglichkeiten  die Palliativmedizin heute verfügt und was ein Hospiz leisten kann. Zu dieser Beratungsleistung zählen auch Informationen über persönliche Vorsorgeentscheidungen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht

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