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23.10.2015, 10:00 Uhr | CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Länder müssen Gesetz konsequent und in aller Strenge anwenden
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden

Hierzu erklärt der stellvertretenden Fraktionsvorsitzende für den Bereich Innen und Recht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Strobl MdB:
“Mit der raschen Verkündung des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes senden wir ein weiteres Signal und unterstreichen unsere Entschlossenheit. Die Länder müssen das Gesetz nun in allen Teilen konsequent und streng anwenden. Es ist sehr zu begrüßen, wenn sie im Vorgriff auf das Inkrafttreten bestehende Handlungsspielräume schon genutzt haben und dazu übergegangen sind, Abschiebungen nicht mehr anzukündigen“.

CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Dass Nordrhein-Westfalen bereits öffentlich ankündigt hat, wesentliche Grundgedanken des Gesetzes - wie etwa die Unterbringung von Asylbewerbern ohne Bleibeperspektive in den Erstaufnahmeeinrichtungen oder den Vorrang des Sachleistungsprinzips - gar nicht umzusetzen, ist verantwortungslos und gegen den Geist des Gesetzes“.

"Das in diesem Zusammenhang oft vorgetragene Argument: Man müsse den Verwaltungsvollzug vereinfachen, hat keinen Wert. Wir werden einen gewissen Verwaltungsaufwand in Kauf nehmen müssen, wenn wir berechtigte politische Ziele erreichen wollen, und unser Ziel ist klar und eindeutig: Für die, die offensichtlich nicht Schutzbedürftig sind, wollen wir jeden Anreiz unterbinden, in Deutschland einen Antrag auf Asyl zu stellen“.

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