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06.11.2015, 09:00 Uhr | CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Asylverfahren werden beschleunigt
Union strebt Reduzierung der Flüchtlingszahlen an

Mit der Einigung der großen Koalition auf weitere Schritte zur Beschleunigung der Asylverfahren sind die Weichen für eine bessere Steuerung der Flüchtlingsbewegung gestellt. Die Parteichefs von CDU, CSU und SPD, Angela Merkel, Horst Seehofer und Sigmar Gabriel verabschiedeten am Donnerstagabend ein Papier mit einer Reihe von Maßnahmen, darunter die Schaffung von Erstaufnahme-Einrichtungen für Bewerber mit geringer Aussicht auf Anerkennung. Das Paket trägt deutlich die Handschrift der Union.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Thomas Strobl und der innenpolitische Sprecher Stephan Mayer begrüßten die Einigung und erklärten: „Im Vordergrund muss die Reduzierung der Flüchtlingszahlen stehen.“ Strobl zeigte sich zuversichtlich, dass die konsequente Anwendung dieser Werkzeuge tatsächlich zu einem Rückgang des Flüchtlingszustroms führen werde. Als wichtige Instrumente hob er das klare Erfassungssystem für Flüchtlinge, die äußerst gestrafften Asylverfahren und die konsequente Aufenthaltsbeendigung bei Ablehnung des Asylantrags hervor.  Mayer erklärte, man schaffe „klare Strukturen und kurze Verwaltungswege“. Die beschleunigte Abschiebung abgelehnter Asylbewerber dient auch dem Zweck, dass sich die Behörden besser auf die Integration schutzbedürftiger Flüchtlinge konzentrieren können.

Konzentration auf schutzbedürftigte Flüchtlinge

Dem Beschluss zufolge werden in Deutschland drei bis fünf Aufnahme-Einrichtungen geschaffen – zwei davon in Bayern. In ihnen sollen Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern und solche, die mit Wiedereinreisesperren belegt sind, die Folgeanträge stellen oder nicht an der Feststellung ihrer Personalien mitwirken, ihren Asylantrag stellen. Dort soll die Entscheidung so schnell fallen wie in den Transitzonen der Flughäfen: So  ist für das Verwaltungsverfahren eine Woche vorgesehen, für das Rechtsmittelverfahren zwei Wochen. Ein Anspruch auf Leistungen entsteht für die Antragsteller erst mit der Aufnahme in eine solche Einrichtung. Wird ihr Antrag abgelehnt, so werden die Asylbewerber direkt aus den Erstaufnahme-Einrichtungen in ihr Heimatland zurückgeführt.

Asylbewerber, die dieses Verfahren durchlaufen, müssen sich währenddessen in dem Bezirk aufhalten, in dem ihre Ausländerbehörde liegt. Verstoßen sie gegen die sogenannte Residenzpflicht, bekommen sie keine Leistungen mehr. Ihr Asylantrag ruht dann. Einen Wiederaufnahmeantrag können sie nur einmal stellen. Verstoßen sie erneut gegen die Residenzpflicht, werden sie sofort ausgewiesen. Für die erleichterte Abschiebung wird in Berlin oder Potsdam eine neue Behörde eingerichtet, die Kontakt mit den Herkunftsländern hält und dort die nötigen Papiere beschafft.

Einheitlicher Flüchtlingsausweis wird eingeführt

Zur Verbesserung und Beschleunigung der Verfahren insgesamt erhalten Asylbewerber und Flüchtlinge künftig einen einheitlichen Ausweis. Damit können sie jederzeit sicher und rasch identifiziert werden. Registrierung und Ausweis sind auch Voraussetzung dafür, dass jemand einen Asylantrag stellen kann und Leistungen erhält. Anerkannte Asylbewerber müssen sich künftig mit einem kleinen Eigenanteil an den Kosten der Sprach- und Integrationskurse beteiligen.

Um die aktuelle Flüchtlingsbewegung besser zu steuern und zu begrenzen, soll der Familiennachzug für Antragsteller mit subsidiärem Aufenthaltsstatus für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt werden. Darunter versteht man Flüchtlinge, die in ihrer Heimat zwar nicht individuell verfolgt sind, deren Leben bei einer Rückkehr dorthin aber trotzdem in Gefahr wäre. Dies könnte auf größere Teile der syrischen und irakischen Flüchtlinge zutreffen. Es kommt allerdings auf die Entscheidung der Ausländerbehörde im Einzelfall an.

Hier das Maßnahmenpapier zum Asylkompromiß

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