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Die Regelungen für Migranten ohne Bleibeperspektive werden weiter verschärft. Das Asylpaket II, in dem diese Maßnahmen zusammengefasst sind, beriet der Bundestag in erster Lesung. Außerdem ging es noch darum, kriminelle Ausländer schneller und einfacher abzuschieben.
Betroffen sind vor allem Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten. Für diese Personengruppe werden besondere Aufnahmeeinrichtungen geschaffen, aus denen sie bei Ablehnung ihres Antrags leichter wieder in ihre Heimat zurückgeführt werden können.
"Hotspots" für Menschen aus sicheren Ländern
Vorgesehen ist, dass die Asylsuchenden in diesen Zentren bleiben, bis ihr Verfahren abgeschlossen ist. Für die Bearbeitung eines Asylantrags einschließlich eines eventuell folgenden Rechtsstreits wird eine Dauer von nur noch drei Wochen veranschlagt. Während des gesamten Verfahrens müssen die Antragsteller im Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde bleiben. Bei Verstößen drohen ihnen Leistungskürzungen. Wenn die Asylanträge abgelehnt werden, kann die Rückführung direkt aus der Erstaufnahmeeinrichtung erfolgen. Somit müssen sich die Kommunen nicht mehr um die Unterbringung dieser Menschen kümmern.
Familiennachzug eingeschränkt
Der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte wird künftig für zwei Jahre ausgesetzt. Dieser Punkt war besonders der Union wichtig. Damit wird verhindert, dass sich die Zahl der Asylbewerber innerhalb kurzer Zeit vervielfacht. Subsidiär Schutzberechtigte sind Menschen, die keinen Anspruch auf Asyl oder den Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention haben, gleichwohl aber im Land bleiben dürfen, weil ihnen bei Rückkehr Gefahr durch Krieg, Folter oder Todesstrafe droht.
Die Einschränkung des Familiennachzugs ist der Tatsache geschuldet, dass die Aufnahmekapazitäten begrenzt sind. Bereits heute halten sich mehr als 500.000 syrische Flüchtlinge in Deutschland auf, von denen die meisten ein Recht auf Familiennachzug haben. Die Möglichkeit, im Einzelfall Ausnahmen aus humanitären Gründen zu ermöglichen, bleibt von der Aussetzung unberührt. Nach Ablauf der zwei Jahre gilt automatisch wieder die alte Rechtslage.
Weniger Abschiebehindernisse
Medizinische Hindernisse für eine Abschiebung stellen die Behörden in der Praxis vor große Herausforderungen. Deshalb sollen in Zukunft grundsätzlich nur noch lebensbedrohliche und schwerwiegende Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden, die Abschiebung eines Ausländers verhindern können. Darüber hinaus werden feste Kriterien formuliert, denen eine ärztliche Bescheinigung genügen muss. Somit wird nachvollziehbar gemacht, warum ein abgelehnter Asylbewerber nicht abgeschoben werden kann.
Kriminelle Ausländer schneller ausweisen
Zeitgleich mit dem Asylpaket II brachten die Koalitionsfraktionen einen Antrag zur schnelleren und einfacheren Ausweisung krimineller Ausländer ein. Er sieht vor, dass ausländische Straftäter künftig ausgewiesen werden, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden - unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht. Das gilt bei Straftaten gegen das Leben, gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung und bei Angriffen auf Polizisten. Auch Eigentumsdelikte wie Diebstahl können zur Ausweisung führen, wenn sie unter Anwendung von Gewalt oder von Serientätern verübt werden.
Nach den zahlreichen Übergriffen auf Frauen in der Silvesternacht in Köln hatte sich die Bundesregierung Anfang Januar 2016 darauf verständigt, kriminelle Ausländer deutlich schneller auszuweisen.
CDU Niedersachsen

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