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23.08.2013, 13:00 Uhr | Michael Vietz
HNA F&A 8: Waffenrecht
Anlass diese HNA-Frage sind die tragischen Ereignisse in Dossenheim:
"Nach dem Blutbad in Dossenheim ist erneut eine Diskussion um das Waffenrecht entflammt. Brauchen wir schärfere Gesetze, um solche Taten bessern verhindern zu können?"
Meine Antwort, obwohl ich grundsätzlich der Meinung bin, dass solche furchtbaren Geschehnisse nicht in den politischen Streit gehören...
"Solche furchtbaren Bluttaten lassen sich leider weder durch schärfere Gesetze noch durch bessere Kontrollen verhindern. Das Waffengesetz wurde nach Winnenden 2009 geändert, ist eines der strengsten der Welt und hat sich bewährt. Eine weitere Verschärfung halte ich daher derzeit nicht für die richtige Antwort auf diese Tragödie."

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Zur Ergänzung...

Das zuletzt 2009 nach dem Amoklauf in Winnenden geänderte Waffengesetz hat sich bewährt. Weitere Änderungen des Waffenrechts sind daher nicht geplant. Sichergestellt werden muss allerdings, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Sportschützen gewahrt bleibt. Dies liegt in unserem ganz besonderen öffentlichen Interesse.
 
Deutschland verfügt bekanntlich bereits über eines der strengsten Waffengesetze in der Welt. Für eine Verschärfung des Waffengesetzes gibt es derzeit keine Notwendigkeit. Bereits nach geltendem Recht ist eine Vielzahl von Waffen verboten. Weitergehende Verbotsnormen im Waffengesetz sind derzeit nicht beabsichtigt.

Es ist tatsächlich so, dass nach der polizeilichen Kriminalstatistik die Verwendung legaler Schusswaffen bei Straftaten in geringerem Umfang festgestellt wird. Dies hat seine Ursache ganz überwiegend in der Anwendung des strengen deutschen Waffengesetzes. Danach werden für den legalen Umgang mit Waffen bereits sehr hohe Anforderungen an die Person des Waffenbesitzers gestellt. Das Waffengesetz lässt nur im begrenzten Umfang Waffenbesitz für einen ausgewählten und überprüften Personenkreis zu.

Gleichwohl hat das Bundesministerium des Innern unter dem Eindruck des Amoklaufs von Winnenden die europarechtlichen Vorgaben, nach denen ein computergestütztes Waffenregister bis Ende 2014 von allen Mitgliedsstaaten eingeführt werden muss, bereits 2012 und damit zwei Jahre früher umgesetzt. Die Errichtung des Nationalen Waffenregisters dient der Speicherung und Übermittlung von Daten, die erforderlich sind, um erlaubnispflichtige Schusswaffen sowie waffenrechtliche Erlaubnisse, Ausnahmen, Anordnungen, Sicherstellungen oder Verbote einzelnen Personen zuordnen zu können.

Hierfür haben wir die bereits vorhandenen Daten aus den rund 550 örtlichen Waffenbehörden aufbereitet und in einer zentralen computergestützten Datenbank beim Bundesverwaltungsamt zusammengeführt. Für die ständige Aktualisierung der Daten in dieser zentralen Auskunftsdatenbank bleiben weiterhin die örtlichen Waffenbehörden zuständig.

Durch das Nationale Waffenregister kann die Polizei bundesweit nachprüfen, wer welche Waffe legal besitzt – ein sehr konkreter Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit. Nach einer ersten Auswertung gibt es in Deutschland ca. 5,5 Millionen legale Waffen. Damit liegt diese Zahl am unteren Ende der bisher in der Öffentlichkeit diskutierten, nichtamtlichen Schätzungen, die zwischen fünf und über zehn Millionen schwankten.


 

Was ist eigentlich „HNA F&A“ ?

Das steht für die Fragen & Antworten, die den Bundestagskandidaten der beiden Wahlkreise Hameln-Pyrmont/Holzminden und Northeim-Goslar-Osterode auf der Facebook-Seite der Hessischen Nachrichten, Ausgabe Northeim, gestellt werden. (www.facebook.com/hnanous)

Für meinen Wahlkreis ist diese Zeitung in den beiden Kommunen Bodenfelde und Uslar relevant.

Die Antworten erscheinen auch regelmäßig in der Printausgabe der HNA. Allerdings stehen hier dann regelmäßig nur 350 Zeichen zur Verfügung. Damit ich nicht einfach gekürzt werde, beschränkt sich meine Antwort auf Facebook auch auf diese maximal 350 Zeichen.

Damit wird man aber naturgemäß vielen Themen nur ungenügend gerecht. Deshalb bringe ich meine Antworten hier auch auf meiner Website. Bei Bedarf mit einer ausführlicheren Erläuterung.




 
 

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