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03.09.2013, 11:00 Uhr | Michael Vietz
HNA F&A 13: Wahlalter 16 ?
Die aktuelle Frage der HNA befasst sich mit dem Alter, ab dem man wählen darf:
"Bei Kommunalwahlen dürfen Jugendliche ab 16 Jahre wählen, bei Landtags- und Bundestagswahlen liegt das Mindestalter bei 18 Jahren. Ist diese Unterscheidung gerechtfertigt?"
Meine Antwort in Kürze:
"Die Loslösung des Wahlrechts von der Volljährigkeit sehe ich kritisch. Ob das Wahlalter 16 zu einer besseren Beteiligung und Beschäftigung mit kommunalen Themen geführt hat, da habe ich Zweifel; lasse mich aber gern überzeugen. Im Übrigen lehnt nach diversen Studien selbst eine Mehrheit der Jugendlichen in dem Alter eine Absenkung ab."

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In Langform hier eine entsprechende Stellungnahme der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

„Wir sehen eine Absenkung des Wahlalters und damit eine Entkopplung des Wahlrechts von der Volljährigkeit bei Bundestagswahlen kritisch. Eine Auffassung, die nach der Shell-Jugendstudie 2010 die meisten jungen Menschen teilen: Werden die Jugendlichen im Alter von 12 bis 25 Jahren direkt gefragt, ob das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt werden soll, halten sie dies für keine gute Idee. Der Anteil derjenigen, die dies ablehnen, ist von 45 Prozent (2002) auf 56 Prozent im Jahr 2010 gestiegen. 21 Prozent ist dies egal, während sich nur 23 Prozent für eine Herabsetzung des Wahlalters aussprechen. Bei den politisch interessierten Jugendlichen sind zwar 27 Prozent für eine Senkung des Wahlalters, allerdings sind 65 Prozent dagegen, 8 Prozent ist es egal.
Wir halten es für sinnvoller, die Jugendlichen in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld in der Familie, in der Schule oder im Verein auf ihr Leben als mündige Bürger vorzubereiten. Dazu können Projekte, wie das Jugendparlament, einen wichtigen Beitrag leisten. Gerade junge Menschen sollten die Mitwirkung an demokratischen Prozessen einüben und wissen, worin sich die Forderungen der einzelnen Parteien unterscheiden.“
 

Darüber hinaus sollte dann die Frage gestattet sein (und auf die Diskussion bin ich gespannt), warum diejenigen, die 16jährigen mit dem Wahlrecht die Gestaltung unseres Gemeinwesens zutrauen, ihnen nicht gleichzeitig die volle Geschäftsfähigkeit und Strafmündigkeit, das passive Wahlrecht und den Wehrdienst zutrauen wollen? Das alles regelt setzt im Wesentlichen mit der Volljährigkeit ein, was ich für völlig in Ordnung empfinde.

Losgelöst von der Volljährigkeit ist ein Wahlrecht in meinen Augen nur eine Anbiederung an eine mögliche neue Zielgruppe. Wenn, dann sollte man das Alter der Volljährigkeit diskutieren - aber das will offensichtlich niemand...

Es mag unfair gegenüber denjenigen 16- und 17jährigen sein, die sich informiert halten, fachkundiger diskutieren als so manche Ältere und sicherlich hoch verantwortungsvoll mit ihrem Wahlrecht umgehen würden. Aber eine willkürliche neue Altersgrenze zu ziehen (und losgelöst vom Konzept Volljährigkeit ist die Grenze zwangsläufig willkürlich) ist wahrlich nicht der richtige Weg. Stichtage möge manchmal unfair erscheinen, aber sie haben durchaus ihren Sinn.



Was ist eigentlich „HNA F&A“ ?

Das steht für die Fragen & Antworten, die den Bundestagskandidaten der beiden Wahlkreise Hameln-Pyrmont/Holzminden und Northeim-Goslar-Osterode auf der Facebook-Seite der Hessischen Nachrichten, Ausgabe Northeim, gestellt werden. (www.facebook.com/hnanous)

Für meinen Wahlkreis ist diese Zeitung in den beiden Kommunen Bodenfelde und Uslar relevant.

Die Antworten erscheinen auch regelmäßig in der Printausgabe der HNA. Allerdings stehen hier dann regelmäßig nur 350 Zeichen zur Verfügung. Damit ich nicht einfach gekürzt werde, beschränkt sich meine Antwort auf Facebook auch auf diese maximal 350 Zeichen.

Damit wird man aber naturgemäß vielen Themen nur ungenügend gerecht. Deshalb bringe ich meine Antworten hier auch auf meiner Website. Bei Bedarf mit einer ausführlicheren Erläuterung.







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