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10.09.2013, 08:00 Uhr | Michael Vietz
HNA F&A 17: Renten vs. Pensionen
Die aktuelle Frage der HNA befasst sich mit einem altbekannten Streitthema:
"Sind die Pensionen im Vergleich zu den Renten zu hoch?"
Meine Kurzantwort:
"Nieddiskussionen sind niemals gut. Die Versorgung der Beamten ist ein eigenständiges System der sozialen Sicherung. Ein Vergleich mit der gesetzlichen Rentenversicherung ist wenig zielführend. Pensionäre müssen z.B. ihre Beiträge an die Krankenversicherung selbst direkt überweisen. Zudem werden die Pensionen voll versteuert."

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Die vollständige Stellungnahme der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der ich nichts hinzuzufügen habe:

„Die Versorgung der Beamten des Bundes ist ein eigenständiges System der sozialen Sicherung. Ein Vergleich mit der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht zielführend. Das gilt auch für Überlegungen, die Entwicklung der Beamtenpensionen an die Rentenentwicklung zu koppeln. Wir haben für Gerechtigkeit gesorgt, indem die Änderungen im Rentenrecht wirkungsgleich auf Beamtenpensionen übertragen wurden.

Bei einem Vergleich der verschiedenen Alterssicherungssysteme Rente und Pensionen werden die Leistungen der Beamtenversorgung zumeist überschätzt. Zudem bauen wir Rücklagen auf, damit der Bund mit der Finanzierung der Pensionen der Bundesbeamten nicht überlastet wird.
Darüber hinaus beruht die Kritik an den Beamtenpensionen vielfach auf Missverständnissen. Der Bund ist nach Artikel 33 Grundgesetz verpflichtet, für die Alterssicherung seiner Beamten angemessen Sorge zu tragen. Im Gegenzug sind Beamte gegenüber ihrem Dienstherrn an besondere Pflichten gebunden, die weit über das allgemeine Arbeitsrecht bei Angestellten hinausgehen.

Gesetzliche Grundlage für die Versorgung der Beamten und ihrer Hinterbliebenen ist das Beamtenversorgungsgesetz. Der durchschnittliche Ruhegehaltssatz der Bundesbeamten betrug zum 1. Januar 2011 68,7 Prozent. Das Netto-Rentenniveau (vor Steuern) belief sich im Jahr 2010 auf 51,5 Prozent. Ein aussagekräftiger Vergleich ist dies aber nicht. Das ausgewiesene Rentenniveau umfasst nur Leistungen der gesetzlichen umlagefinanzierten Rentenversicherung. Nicht hinzugerechnet sind betriebliche Renten und private Vorsorge.
Kritik wird häufig geäußert an der grundsätzlichen Beitragsfreiheit der Beamtenversorgung gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beamten erwerben einen Versorgungsanspruch. An den Versorgungskosten werden sie beteiligt. Auch die Renten werden nicht allein aus den Beiträgen der heute sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten bezahlt. Die gesetzliche Rentenversicherung wird zu einem erheblichen Teil aus Steuermitteln finanziert.

Beim Netto-Rentenniveau werden zudem die Krankenversicherungsbeiträge der Rentner verrechnet. Dagegen müssen Pensionäre ihre entsprechenden Beträge an die Krankenversicherung selbst und direkt überweisen. Zudem werden die Pensionen voll versteuert.
Die Änderungen im Rentenrecht wurden in der Vergangenheit zudem wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen. Das betrifft beispielsweise den „Riester-Faktor", demzufolge auch die Beamtenversorgung entsprechend den demografischen Entwicklungen gemindert wurde. Wie bei der gesetzlichen Rente kommt es auch bei den Beamten zu einer schrittweisen Erhöhung der Altersgrenze auf 67 Jahre.
1999 wurde eine Versorgungsrücklage eingeführt. Das Sondervermögen wird bis Ende 2017 weiter aufgebaut, um anschließend den Bundeshaushalt von Versorgungsaufwendungen zu entlasten. Zudem wird ein 2007 eingerichteter Versorgungsfonds des Bundes ab 2020 für die Versorgungsaufwendungen der Beamten aufkommen, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2006 begann."
 



Was ist eigentlich „HNA F&A“ ?

Das steht für die Fragen & Antworten, die den Bundestagskandidaten der beiden Wahlkreise Hameln-Pyrmont/Holzminden und Northeim-Goslar-Osterode auf der Facebook-Seite der Hessischen Nachrichten, Ausgabe Northeim, gestellt werden. (www.facebook.com/hnanous)

Für meinen Wahlkreis ist diese Zeitung in den beiden Kommunen Bodenfelde und Uslar relevant.

Die Antworten erscheinen auch regelmäßig in der Printausgabe der HNA. Allerdings stehen hier dann regelmäßig nur 350 Zeichen zur Verfügung. Damit ich nicht einfach gekürzt werde, beschränkt sich meine Antwort auf Facebook auch auf diese maximal 350 Zeichen.

Damit wird man aber naturgemäß vielen Themen nur ungenügend gerecht. Deshalb bringe ich meine Antworten hier auch auf meiner Website. Bei Bedarf mit einer ausführlicheren Erläuterung.





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