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20.06.2014, 11:00 Uhr | Friederike Schimak, Büro Berlin
Öffentliche Sitzung des Petitionsausschuss
Hebammen im Augenmerk des Bundestages

Bei der Öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag, den 23. Juni geht es um ein höchst aktuelles Thema mitten aus dem Leben: die Sicherstellung der flächendeckenden, wohnortnahen Versorgung mit Hebammenhilfe.

Der Petitionsausschuss setzt sich sehr intensiv mit der Problematik auseinander. Bei der öffentlichen Anhörung werden die Petentin Frau Schmuck (Hebamme aus Ingolstadt) als Vertreterin der Hebammen sowie das Bundesgesundheitsministerium zu den Fragen der Abgeordneten Stellung nehmen.

Die Sorgen der Hebammen und jungen Familien sind ein brisantes Thema, dass in ganz Deutschland diskutiert wird. Der Bundestag hat sich der Problematik bereits auf verschiedenen Ebenen angenommen und mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Reform der Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen am 5. Juni 2014 die Situation der Hebammen berücksichtigt.

Diese Entwicklung zeigt, wie wichtig die Arbeit des Petitionsausschusses ist, da hier die Bürgerinnen und Bürger direkt auf Missstände hinweisen und somit auf die Arbeit des Parlamentes und der Regierung Einfluss nehmen können. Hier müssen Lösungsansätze gefunden werden, um die Geburtshilfe auch bei uns in der Region zu sichern.

Die Sitzung ist öffentlich und wird ab 11 Uhr live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Die Problematik rund um die steigenden Beträge für die Haftpflichtversicherung von Hebammen beschäftigt den Ausschuss nicht zum ersten Mal. Schon 2010 hatten sich die Geburtshelferinnen an den Petitionsausschuss gewandt. Seitdem hatte sich die Situation eher verschlechtert als verbessert. 

Das Problem: Ständig steigende Haftpflichtprämien und unzureichende Vergütung zwingen Hebammen seit Jahren zum Aufgeben der Geburtshilfe. Dadurch, so heißt es in der vorliegenden Petition, die 52.478 Unterstützer gefunden hat, könne die flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe und deren Kernaufgaben nicht mehr sichergestellt werden.

Im Koalitionsvertrag verständigten sich die CDU/CSU und die SPD bereits darauf, dass die Situation der Geburtshilfe verbessert werden müsse und für eine angemessene Vergütung zu sorgen sei. Das Bundesministerium für Gesundheit unter Leitung von MdB Hermann Gröhe (CDU/CSU) gründete die Arbeitsgruppe „Versorgung mit Hebammenhilfe“, deren Vorschläge auch in die Beratungen des Bundestages zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einflossen.

Für die Hebammen sind im Anfang Juni 2014 vom Bundestag verabschiedeten GKV-Finanzreformgesetz bereits Soforthilfen vorgesehen. In das Gesetz wurden Regelungen aufgenommen, mit denen Hebammen im Hinblick auf steigende Prämien für ihre Berufshaftpflichtversicherung finanziell entlastet werden. So bekommen die freiberuflichen Geburtshelferinnen künftig einen sogenannten Sicherstellungszuschlag in Abhängigkeit von der Zahl der betreuten Geburten, sowie eine kurzfristige Vergütungsanpassung, um die steigenden Kosten für die Berufshaftpflicht durch eine höhere Vergütung aufzufangen. Die Hebammen müssen aber bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen und diese mit der Teilnahme an entsprechenden Fortbildungen belegen. Der Zuschlag soll im Sinne einer flächendeckend verfügbaren Geburtshilfe insbesondere jenen Hebammen helfen, die nur wenige Geburten betreuen und unter den extrem hohen Berufshaftpflichtprämien leiden.

Insgesamt drei Petitionen aus dem Gesundheitsbereich stehen auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag, 23. Juni 2014, im Saal 3.100 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin. Neben der Petition zur Sicherstellung der flächendeckenden, wohnortnahen Versorgung mit Hebammenhilfe beschäftigt sich der Ausschuss mit der Vergütung der medizinischen Leistungen von Logopäden sowie abschließend mit der Einführung des pauschalisierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser (PEPP).

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