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27.06.2014, 14:20 Uhr | Uta Wentzel, Büro Berlin
EEG-Reform nutzt Verbrauchern und Unternehmen
Ausbau der erneuerbaren Energien in vernünftigen Bahnen
Es gibt sicher leichtere Unterfangen als eine Reform des Gesetzes über die Förderung der erneuerbaren Energien. Mit der Novelle, die der Bundestag nun verabschiedet hat, wird die Förderung von Wind, Sonne und Biomasse aber in vernünftigere Bahnen gelenkt. Die neuen Regeln nutzen Verbrauchern und Unternehmen.

In der Innenpolitik gibt es kaum eine Materie, bei der die Interessen so vieler Seiten zusammengeführt werden müssen, wie in der Energiepolitik. Neben der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen, vertraten auch die Länder und die EU-Kommission intensiv ihre Interessen und Standpunkte. Nach langen Verhandlungen konnte heute im Bundestag das neue Reformgesetz verabschiedet werden.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde von seinem eigenen Erfolg überholt. Die Förderung von Ökostrom sorgte für steigende Strompreise für alle. Die heute im Bundestag geschlossene EEG-Reform soll diesen Effekt abmildern.

Tobias Koch
Erstmals ist es gelungen, Mechanismen in das Gesetz einzubauen, die einen weiteren Anstieg der EEG-Umlage bremsen werden. Das ist eine gute Nachricht für die Verbraucher. Künftig werden sich mehr Unternehmen an der Förderung der erneuerbaren Energien beteiligen. Es kann nicht allein Aufgabe der privaten Stromverbraucher sein, die EEG-Umlage zu finanzieren. Dies wird unter anderem dadurch erreicht, dass die Unternehmen auf den selbst produzierten Storm – viele Firmen haben ja inzwischen zum Teil kleine Kraftwerke – einen Teil der EEG-Umlage zahlen müssen. Das gilt aber nur für neue Anlagen. Den Bestandsschutz zu verteidigen war auch ein wichtiges Anliegen der Unions-Bundestagsfraktion.

 

Die Unternehmen, die besonders viel Energie verbrauchen, werden auch weiter von der EEG-Umlage befreit werden können. Das ist wiederum ein großer  Erfolg für die Bundeskanzlerin und ist von zentraler Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Lange hat Brüssel gezögert, hier nachzugeben.  Die Kanzlerin und auch der Vize-Kanzler sind jedoch hart geblieben. Dabei ging es auch um einen fairen Interessenausgleich, denn Entlastungen für den einen Betrieb oder die eine Branche müssten zugleich von anderen Betrieben und privaten Stromkunden mitgezahlt werden. Das Gesamtvolumen der Entlastungen werde nicht ausgedehnt, weil auch die entlasteten Betriebe eine höhere Umlage als bisher bezahlen.

 

Auch diese Neuauflage des Gesetzes wird nur einige Jahre Bestand haben. Ab 2016 müssen die Erzeuger von Öko-Strom diesen selbst vermarkten. Das bedeutet zumindest, dass auf dem Strommarkt dann langsam wieder die Gesetze der Marktwirtschaft einkehren.

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